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   BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,15506
BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/86 (https://dejure.org/1987,15506)
BSG, Entscheidung vom 10.12.1987 - 9a RVs 11/86 (https://dejure.org/1987,15506)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 1987 - 9a RVs 11/86 (https://dejure.org/1987,15506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr - Wegfall des Merkzeichens G auch bei dessen Zubilligung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVs 5/84

    Zustimmung zur Sprungrevision durch Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/86
    Dazu bedurfte es, wie vom Senat mehrfach entschieden, keiner Umsetzung durch Verwaltungsakt; die früheren Bescheide verloren ihre Wirksamkeit vielmehr kraft Gesetzes (vgl BSG vom 24.04.1985 - 9a RVs 11/84 = BSGE 58, 72 = SozR 3870 § 58 Nr. 1 und BSG vom 23.10.1985 - 9a RVs 5/84).
  • BSG, 24.04.1985 - 9a RVs 11/84

    Freifahrtberechtigung nach dem SchwbG - Rechtsentziehung kraft Gesetzes -

    Auszug aus BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/86
    Dazu bedurfte es, wie vom Senat mehrfach entschieden, keiner Umsetzung durch Verwaltungsakt; die früheren Bescheide verloren ihre Wirksamkeit vielmehr kraft Gesetzes (vgl BSG vom 24.04.1985 - 9a RVs 11/84 = BSGE 58, 72 = SozR 3870 § 58 Nr. 1 und BSG vom 23.10.1985 - 9a RVs 5/84).
  • BSG, 08.06.2006 - B 9/9a SB 7/06 R

    Gesundheitliche Voraussetzungen für die Feststellung einer erheblichen

    Das ist nur ein Bruchteil des Weges von 2 km, der im Ortsverkehr üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt wird (vgl dazu BSGE 62, 273, 277 [BSG 10.12.1987 - 9a RVs 11/86] = SozR 3870 § 60 Nr. 2 S 5 und - dieser Rechtsprechung folgend - Nr. 30 Abs. 2 AHP) .

    Die funktionellen Auswirkungen einer Adipositas per magna sind nicht nur bei Einschätzung eines aus anderen Gesundheitsstörungen folgenden GdB (erhöhend) zu berücksichtigen (vgl Nr. 26.15 AHP 2004 ), sondern auch insoweit, als sie zu einer Einbuße der in § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB IX genannten Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen (vgl BSGE 62, 273, 274 [BSG 10.12.1987 - 9a RVs 11/86] = SozR 3850 § 60 Nr. 2 S 2 = [...] RdNr. 9) .

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